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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Freistellungs- vs. Feststellungsbescheid
von: D.Lämmer ()
Datum: 24.04.2023

Hallo,

unser Freistellungsbescheid ist von 2018/2019 und wir haben nun einen neuen Feststellungsbescheid für 2023 bekommen. Muss dem Finanzamt gemeldet werden, dass unser Freistellungsbescheid älter als 3 Jahre ist oder wird von deren Seite aus die Prüfung für den neuen Bescheid angekündigt? Also, gibt es Mitwirkungspflichten oder ähnliches?

Viele liebe Grüße und Danke für die Hilfe!

Re: Freistellungs- vs. Feststellungsbescheid
von: pfeffer ()
Datum: 24.04.2023

Es handelt sich ja um einen Körperschaftsteuerbescheid. Ist da nichts zur Gemeinnützigkeit vermerkt?

Re: Freistellungs- vs. Feststellungsbescheid
von: D.Lämmer ()
Datum: 25.04.2023

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ah ja, wir sehen gerade, dass es bei dem Schreiben mehr oder weniger um die Bestätigung einer Satzungsänderung aus dem Dezember 2022 geht. Uns wurde bestätigt, dass der bisherige Feststellungsbescheid gültig bleibt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Trotzdem ist unser Freistellungsbescheid schon super alt. Wie ist da normalerweise der Ablauf? Irgendwann wird sich das Finanzamt bei uns melden oder müssen wir proaktiv darauf hinweisen, dass der Freistellungsbescheid schon älter als drei Jahre ist?

Vielen Dank für die Hilfe!

Re: Freistellungs- vs. Feststellungsbescheid
von: pfeffer ()
Datum: 25.04.2023

Wenn es sich um keine Neuerteilung der Gemeinnützigkeit handelt, gilt der Freistellungsbescheid 5 Jahre lang.
Wenn das letzte Jahr der Steuerveranlagung 2019 war, dann wäre die nächste Steuererklärung für 2020 - 2022 fällig und zwar regelmäßig (ohne Steuerberater) bis zum 31. Juli 2023. Also alles im grünen Bereich!