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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Amtszeit entsprechend dem Kalenderjahr
von: Marco_Verein ()
Datum: 20.04.2023

Hallo zusammen,

leider blieb die Suche im Forum zu meiner Frage erfolglos. Es erfolgt eine Neugründung eines Vereins. Die Satzung gibt derzeit für den Vorstand eine Amtszeit von einem Jahr vor. Die Satzung bestimmt weiterhin, das der alte Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt bleibt.

Die Gründungsmitglieder wünschen sich, dass der Vorstand jeweils vom 01.01. bis 31.12. sein Amt ausübt. Die Überlegung ist, unter anderem, dass der/die Kassenwart/in ansonsten zweimal die Kasse prüfen müsste. Am Jahresende und bei der Neuwahl des Vorstandes.

Soweit ich es verstanden habe, beginnt dem Grunde nach die Amtszeit mit Annahme der Wahl. Außer die Satzung regelt hierzu etwas anderes. Dem Grunde nach kommt meine Frage erst zum Tragen, wenn ein neuer Vorstand nicht innerhalb der Amtszeit des alten Vorstandes gefunden werden konnte.

Meine Fragen:

1. wenn die Amtszeit des alten Vorstandes am 31.12.23 endet aber ein neuer Vorstand erst am 02.02.24 gefunden werden konnte, beginnt die Amtszeit am 02.02.24 oder wirkt diese zum 01.01.24 zurück? Da die Amtszeit des alter Vorstand eigentlich am 31.12.23 endete.

2. Falls Frage 1 ergibt das keine Rückwirkung Eintritt und der 02.02.24 das Beginndatum wäre, könnte ich in der Satzung einen rückwirkenden Beginn der Amtszeit festlegen?

3. Falls auch Frage 2 nicht umsetzbar ist, könnte ich in der Satzung folgendes Formulieren?

Die Amtszeit beträgt ein Kalenderjahr. Die Amtszeit beginnt am ersten Tag des Monats nach der Wahl, frühestens mit Ende der Amtszeit des alten Vorstandes, und endet am 31.12. des Kalenderjahres für die die Wahl erfolgte.

4. Ansonsten bin ich für Ideen offen.

Vielen Dank für Anregungen, Ideen und Vorschläge.

Marco

Re: Amtszeit entsprechend dem Kalenderjahr
von: pfeffer ()
Datum: 20.04.2023

1. wenn die Amtszeit des alten Vorstandes am 31.12.23 endet aber ein neuer Vorstand erst am 02.02.24 gefunden werden konnte, beginnt die Amtszeit am 02.02.24 oder wirkt diese zum 01.01.24 zurück? Da die Amtszeit des alter Vorstand eigentlich am 31.12.23 endete.

# Das ist nicht der Fall, wenn der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt. Eine Amtsverlängerungsklausel verlängert die Amtszeit rechtlich und tatsächlich.

2. Falls Frage 1 ergibt das keine Rückwirkung Eintritt und der 02.02.24 das Beginndatum wäre, könnte ich in der Satzung einen rückwirkenden Beginn der Amtszeit festlegen?

# Das macht wenig Sinn.

3. Falls auch Frage 2 nicht umsetzbar ist, könnte ich in der Satzung folgendes Formulieren?
Die Amtszeit beträgt ein Kalenderjahr. Die Amtszeit beginnt am ersten Tag des Monats nach der Wahl, frühestens mit Ende der Amtszeit des alten Vorstandes, und endet am 31.12. des Kalenderjahres für die die Wahl erfolgte.

# Das wäre möglich.

4. Ansonsten bin ich für Ideen offen.

# Ihr Problem ist glaube ich, dass Sie zu sehr auf die Kassenprüfung und die Entlastung des Vorstands abheben. Ich sehe da kein Problem. Die Kassenprüfung kann die Amtszeiten durchaus abgrenzen, wenn das denn überhaupt erforderlich wird.

Re: Amtszeit entsprechend dem Kalenderjahr
von: Marco_Verein ()
Datum: 27.04.2023

Vielen Dank für die Rückmeldung.