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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nichtzahlung von Arbeitsstunden
von: Rosenresli ()
Datum: 13.04.2023

Hallo liebes Forum,
ich habe zwei Fragen zu der Umwandlung einer Mitgliedschaft von Vollmitglied zu einer Passivmitgliedschaft, wenn die Pflicht zur Ableistung von Arbeitsstunden nicht erfüllt werden bzw. diese dann mit einem Betrag statt Leistung bezahlt werden müssen und dies nicht erfolgt. Kann man das so einfach machen?

Die Satzung sagt u. a.:
1. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde kann ein geldlicher Betrag erhoben werden. Über die Höhe dieses Betrages entscheidet die Mitgliederversammlung (sind zzt. 15 €/Std.)
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
‐ ...
‐ Passive Mitglieder (Passive Mitglieder dürfen im Verein keinen Hund im Sport führen und nicht an Prüfungen oder Veranstaltungen mit einem Hund teilnehmen. Passive Mitglieder werden aber darüber hinaus nach innen wie nach außen wie Vollmitglieder behandelt.)
‐ ....
‐ ...
‐ Mitglieder, die aufgrund eines gesonderten Antrages vom Vorstand befreit wurden.

2. An der Erhaltung des Vereinseigentums ist mitzuwirken.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Streichung. Die Streichung ist vom Vorstand vollziehbar, wenn das Mitglied mit der Zahlung der Beiträge trotz vorangegangener einmaliger Erinnerung und einmaliger schriftlicher Mahnung unter Androhung der Streichung länger als 3 Monate im Rückstand ist. Die Streichung wird zum Jahresende, ohne Verzicht auf die ausstehenden Beiträge, wirksam. Die Rechte des Mitgliedes ruhen mit dem Erhalt der schriftlichen
Mahnung.
(Hier sind ausdrücklich Beiträge genannt, keine Strafzahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden!)

Die Idee/Meinung der Vorstandskollegen ist jetzt, unsere säumigen Mitglieder in die passive Mitgliedschaft zu versetzen Das bedeutet, dass sie Trainingsplatz, Schlüssel und Platzbuchungs-Zugang verlieren, jedoch Mitglied bleiben. Und das könnte man allen, die bisher nicht bezahlt haben, schon in Kürze ankündigen.
Die Satzung beinhaltet die Möglichkeit, dass der Vorstand bei Nichtzahlung der Beiträge, das Mitglied aus der Mitgliederliste durch Vorstandsbeschluss streichen kann. Die Umschreibung auf den Status "Passiv" wäre dagegen noch echt human.

Hinweis auf die Arbeitsstunden stehen auch im Aufnahmeantrag für jedes Mitglied. Und für den Schlüssel unterschreiben die Mitglieder extra mit Hinweis auf den ggf. jederzeitigen Einzug des Schlüssels.

Und die 2. Frage:
Lastschriften, die die Einziehung des Mitgliedsbeitrages und einer einmaligen Gebühr beeinhalten, dürfe doch nicht zu weiteren Abbuchungen genutzt werden oder? Die Unterschrift schränkt das doch mit der Formulierung ein?
Begründung eines Vorstandskollegen ist, dass er in seinem Verein das so handhabt, dass 5 € eingezogen werden mit der Nachricht, dass Kontaktdaten fehlen. Damit sollen seiine Mitglieder gezwungen werden sich zu melden, da eine Nachricht auf der Abbuchung steht.
Ich halte das für grenzwertig.

Was sagt ihr dazu?

Viele Grüße und danke schon einmal
Rosenresli

Re: Nichtzahlung von Arbeitsstunden
von: pfeffer ()
Datum: 13.04.2023

Wenn die Satzung diese Umwandlung der Mitgliedschaft nicht regelt, ist sie nicht zulässig.
Arbeitsleistungen sind ebenfalls Beiträge. Es ist also auch hier eine Streichung von der Mitgliederliste möglich, wenn sie nicht erbracht werden.

Es gibt keinen Grund, die aktuellen Kontaktdaten der Mitglieder zu erzwingen. Wenn die Satzung das nicht regelt, kann also keine solche Lastschrift vorgenommen werden. Das wäre auch ziemlich ungeschickt, weil das Mitglied die Lastschrift zurückbuchen kann und der Verein so mit zusätzlichen Kosten belastet wird.

Re: Nichtzahlung von Arbeitsstunden
von: Rosenresli ()
Datum: 14.04.2023

Vielen Dank Herr Pfeffer für die schnelle Antwort!
Das deckt sich beides mit meinen Einwänden.
Viele Grüße
Rosenresli