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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gewinn
von: GipperichAn ()
Datum: 27.03.2023

Hallo, ich betreue einen Schwimmverein, der Coronabedingt in den letzten zwei Jahren sehr viel Gewinn angehäuft hat, da keine Wettkämpfe mehr stattgefunden haben. Auch jetzt möchte der Verein noch an keinen Wettkämpfen teilnehmen wo entsprechend Startgelder gezahlt werden. Für mich stellt sich die Frage: Darf er das? Inwieweit darf ein Verein Gewinn anhäufe und ab wann muß er das "ausgeben"?

Re: Gewinn
von: pfeffer ()
Datum: 27.03.2023

Es gilt der Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung. Die Mittel müssten also bis zum Ende des übernächsten Jahres (nach Zufluss) verwendet werden.
Alternativ kann man Rücklagen bilden. Dafür gibt es verschiedene Regelungen. Naheliegend wäre eine freie Rücklage. Die Höhe hängt davon ab, aus welchen Quellen die Überschüsse stammen.
Eine der Regelungen lautet: Erlaubt sind 10% der Einnahmen des ideellen Bereiches pro Jahr.

Re: Gewinn
von: GipperichAn ()
Datum: 28.03.2023

Vielen Dank für die Antwort.
Die Einnahmen stammen zu 100 % aus Mitgliedsbeiträgen und Schwimmkursen. Das heißt bei einem Gewinn von 20 TEUR dürfen 2 TEUR als Rücklage verwendet werden, der Rest muß ausgegeben werden.
Es handelt sich hier um einen relativ kleinen Schwimmverein. Gibt es da Grenzen?

Re: Gewinn
von: pfeffer ()
Datum: 28.03.2023

Das heißt bei einem Gewinn von 20 TEUR dürfen 2 TEUR als Rücklage verwendet werden, der Rest muß ausgegeben werden.

# Nein, 10% der Einnahmen, nicht des Gewinns

Es handelt sich hier um einen relativ kleinen Schwimmverein. Gibt es da Grenzen?

# Nein, nur die jährliche Zuführung zur Rücklage ist auf den o.g. Anteil begrenzt.

Re: Gewinn
von: lubuns ()
Datum: 29.03.2023

Gab es nicht noch eine Regelung, dass die zeitnahe Mittelverwendung erst ab einer bestimmten Menge an Einnahmen gilt? Ich meine so etwas in der Art gelesen zu haben.

Re: Gewinn
von: pfeffer ()
Datum: 29.03.2023

Ja, bis zu Gesamteinnahmen von 45.000 Euro im Jahr gilt keine zeitnahe Verwendung.