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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gutschein bei nicht mehr existierendem Online-Shop
von: Günter ()
Datum: 14.11.2017

Hallo,

wir haben mit unserem Karnevalverein folgendes Problem:

Wir hatten im letzten Jahr bei einem Online-Shop Gardekostüme bestellt und teilweise, da diese nicht passten, zurückgeschickt. Leider haben wir übersehen, dass das Rückgaberecht nur für Verbraucher gilt (was wir ja als e.V. nicht sind) und erhielten daher aus Kulanz nur einen Gutschein über die zurückgesandte Ware im Wert von 138,00 €. Nun wollten wir dieses Jahr diesen Gutschein im Online-Shop einlösen. Leider ist dieser weder per E-Mail noch telefonisch errreichbar. Auch existiert wohl keine Internet-Seite mehr.

Nun stellt sich für uns die Frage, wie dies rechtlich aussieht und ob bzw. was wir in diesem Fall tun können.

LG