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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschlusswirksamkeit
von: GroßeFeder ()
Datum: 18.03.2023

Hallo,

noch ein Sachverhalt:

Am 29.September 2022 wurden Satzungsänderung von der MGV beschlossen. Die bereits nach zwei Tagen veröffentliche Satzung mit den Änderungen, endet wie folgt:

Sie tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.

Stand: Salzgitter, den 29.09.2022

Es wurden Beschlüsse gefasst und auch umgesetzt im Sinne der in der Satzung enthaltenden Satzungsänderungen betreffend der Änderungen der Zweckverwirklichung und der Änderung der Vermögensbindung.

Die Eintragung der Satzungsänderung im Vereinsregister erfolgte am 28.02.2023.

Frage:
Die gefassten Beschlüsse vom 29.02.2022 bis 28.02.2023 sind die
1. rechtswirksam aufgrund des Abschlusssatzes?
2. rückwirkend rechtswirksam? oder
3. rückwirkend nicht rechtswirksam also quasi nicht beschlossen? oder
4. muss unterschieden werden
Beschlüsse, die die Änderungen betreffend gefasst wurden rechtsunwirksam und
Beschlüsse, die die nicht geänderten Passagen betreffen rechtswirksam?

Besten Dank
GroßeFeder

Re: Beschlusswirksamkeit
von: pfeffer ()
Datum: 19.03.2023

Satzungsänderungen treten grundsätzlich erst mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Nach herrschender Auffassung kann man auf Basis von Satzungsänderungen aber schon Beschlüsse fassen, bevor die Satzungsänderung eingetragen wird. Diese treten aber erst mit Eintragung in Kraft.

Re: Beschlusswirksamkeit
von: LuHa ()
Datum: 22.03.2023

Hallo Herr Pfeffer,

ich hänge mich hier kurz an. Heißt das, dass Vorstandswahlen, die auf Grundlage einer in derselben Sitzung vorher geänderter Satzung vorgenommen wurden, auch erst mit Eintragung ins Vereinsregister wirksam werden, d.h. die Personen erst dann im Amt sind?

Gruß

Re: Beschlusswirksamkeit
von: pfeffer ()
Datum: 22.03.2023

Ja, wenn das Amt erst durch die Satzungsänderung geschaffen wurde.