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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
von: Rosenresli ()
Datum: 10.03.2023

Hallo liebes Forum,
wir haben eine Kündigungsfrist bis spätestens 31.10. zum Jahresende. Die Kündigungsfrist ist auch in der Satzung verankert. Nach Fristablauf wird die Kündigung zum Ende nächsten Jahres gültig, da auch unser Dachverband unsere Gebühren nach dem 31.12. fällig stellt.
Jetzt ist ein Mitglied, dass am 01.04.22 eingetreten ist, 250 km weit weg gezogen und besteht auf die sofortige Kündigung unter Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzuges und der üblichen Androhung rechtlicher Schritte, wenn dem nicht stattgegeben wird.
M. E. ist er damit im Irrtum: mit Abschluss des Aufnahmeantrages geht das Vertragsrisiko an das Mitglied über. Der Verein kann nichts dazu, wenn ein Mitglied wegzieht. Ob der Umzug völlig überraschen kam, kann ich nicht beurteilen, ist aber auch unerheblich meiner Meinung nach.
Das Argument "Ich war ja schon letztes Jahr aus Zeitmangel nicht mehr da und kann den Verein jetzt wegen der Entfernung nicht nutzen" läuft m. E. ins Leere. Für ihren Zeitmangel können wir ebenfalls nichts.
Und ist es nicht auch so, dass das Vereinsmitglied für die Mitgliedschaft zahlt und nicht für das ggf. angebotene Training und die Übungsflächen?
Ich weiß, dass es schon Urteile bei Fitnessstudios gegeben hat, dass dieses Sonderkündigungsrecht wegen Umzuges nicht akzeptiert wurde. Natürlich kann ich die Kündigung ohne Anerkennung einer Rechtspfllicht akzeptieren und wir bleiben auf dem bereits gezahlten Beitrag an den Dachverband sitzen. Wenn das aber Schule macht, brauchen wir gar keine Kündigungsfristen mehr.


Wir ist die Rechtslage und eure Meinung dazu?

Viele Grüße und mit Dank schon einmal
Rosenresli

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2023

Tatsächlich kann ein Umzug zu einem Sonderkündigungsrecht führen. Das aber in der Tat nur, wenn er zwingend - etwa aus beruflichen Gründen - und nicht rechzeitig vorhersehbar war. Hier ist aber das Mitglied in der Beweispflicht.
Zeitmangel ist sicher kein Grund für eine Sonderkündigung.



Edited 1 time(s). Last edit at 10.03.2023 by pfeffer.

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug
von: Rosenresli ()
Datum: 10.03.2023

Danke Herr Pfeffer für die schnelle Antwort!

So in etwa hatte ich das vermutet. Ich glaube, die Anforderung eines Nachweises wird daran nichts ändern und letztendlich reden wir von einem Beitrag von knapp 90 € p. A. Da wird unsere Finanzabteilung vermutlich klein beigeben und auf die Summe verzichten wollen.

Aber danke für die Auskunft.

Viele Grüße
Rosenresli