Kooptierung von Mitgliedern
von: GroßeFeder ()
Datum: 08.03.2023
Hallo,
Drei Mitglieder haben sich zur Mitarbeit im Vorstand, nach Aufruf des Vorstandes, zur Kooptierung bereit erklärt.
Laut Satzung ist eine Kooptierung von bis zu drei Mitgliedern zur Vorbereitung auf zukünftige Vorstandsarbeit gestattet bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Die MGV muss der Kooptierung dann zustimmen.
Der Vorstand hat abgestimmt und hat für ein Mitglied die Kooptierung abgelehnt.
Die Abstimmung in der Sitzung erfolgte nicht über die Kooptierung selbst, sondern persönlich über die Menschen.
Also, wer ist für die/den und wer nicht.
Ist solche subjektive Abstimmung rechtens, wenn es objektiv um die Vereinsarbeit gehen soll?
Danke