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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinszugehörigkeit und Leistungen an Nichtmitglieder
von: Marcel Duve ()
Datum: 06.03.2023

Ich habe mal eine Frage, was die Zugehörigkeit zum Verein betrifft.
Wir sind ein (gemeinnütziger) Feuerwehrverein in Hessen, §3 unserer Satzung lautet:

"Der Verein besteht aus
a) den Mitgliedern der Einsatzabteilung,
b) den Mitgliedern der Ehren- und Altersabteilung,
c) den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr,
d) den Mitgliedern der Kindergruppe,
e) den aktiven Mitgliedern des Vereins,
f) den Ehrenmitgliedern,
g) den fördernden Mitgliedern"

Nun ist es ja grundsätzlich so, dass die Feuerwehr eine öffentliche Einrichtung der Stadt/Gemeinde ist, das gilt auch für die Kinder- und Jugendfeuerwehr. Eine Jugendfeuerwehr haben wir schon länger, deren Mitglieder sind genauso Vereinsmitglieder wie die Einsatzkräfte und die weiteren Gruppierungen. Seit kurzem haben wir auch eine Kinderfeuerwehr, nur jetzt ist einer aus dem Vereinsvorstand der Meinung, dass es ja nicht sein könne, dass man die Kinder dazu zwingt, auch Vereinsmitglied zu werden.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Minderjährige bei uns beitragsfrei sind.

Die Kinder- und Jugendarbeit wird fast vollständig durch den Verein aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert, die Zuschüsse der Gemeinde würden die Kosten für Verpflegung, Materialien und Ausflüge nicht annähernd decken.

Ich bin der Meinung, dass die Kinder auch Vereinsmitglied sein sollten, da es nicht sein kann, dass Vereinsmittel dauerhaft (also über Monate und Jahre) für Nicht-Vereinsmitglieder ausgegeben werden. Liege ich damit richtig? Zumal es sich ja aufgrund der Beitragsfreiheit um eine reine Formalie handelt.

Wie ist das in anderen Bereichen, z.B. Sportvereinen geregelt?

Der Aspekt Versicherungsschutz bei Aktivitäten ist in dem Zusammenhang eher nebensächlich, da auch die Kinderfeuerwehr über die Unfallkasse Hessen abgesichert ist.

Re: Vereinszugehörigkeit und Leistungen an Nichtmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 07.03.2023

Die Feuerwehr der Gemeinde und der Feuerwehrverein sind zweierlei. Man kann auch niemanden verpflichten, Mitglied in einem Verein zu werden.
Natürlich kann ein Verein festlegen, dass Leistungen nur an seine Mitglieder gehen. Das gilt auch für den Feuerwehrverein. Bei anderen Verein ist sehr wohl üblich.