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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zahlungen an Amateuersportler
von: horst23 ()
Datum: 01.03.2023

Im letzten Vereinsinfobrief steht:
Pauschale Aufwandsersatzzahlungen oder Vergütungen über 200 Euro pro Monat (Nichtaufgriffsgrenze für Amateursportler) sind immer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Heißt das jetzt das wir einem Spieler bis zu 200 € pauschal zahlen können.
Bisher galt ja diese 200 € Grenze nur für die Rentenversicherungspflicht.

Re: Zahlungen an Amateuersportler
von: pfeffer ()
Datum: 01.03.2023

Diese Grenze gilt für die Sozialversicherungspflicht. Die Finanzverwaltung hat sich zur lohnsteuerlichen Behandlung leider nicht geäußert. Man darf aber davon ausgehen, dass keine Lohnsteuerpflicht besteht, weil es sich eben um einen Aufwandsersatz handelt.