Re: Zahlungen an Amateuersportler
von: pfeffer ()
Datum: 01.03.2023
Diese Grenze gilt für die Sozialversicherungspflicht. Die Finanzverwaltung hat sich zur lohnsteuerlichen Behandlung leider nicht geäußert. Man darf aber davon ausgehen, dass keine Lohnsteuerpflicht besteht, weil es sich eben um einen Aufwandsersatz handelt.