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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bankdaten im Hinblick auf Datenschutz
von: Rosenresli ()
Datum: 01.03.2023

Hallo liebes Forum,
wir werden in diesem Jahr unsere Vereinsverwaltung auf ein Onlineprogramm umstellen. Dieses befindet sich in der Testphase und ich arbeite gerade die Gruppierungen für Zugriffe auf die Daten ab.
Wir haben einen Geschäftsführer mit Bankvollmacht für alles rund um das Finanzielle und dazu den 1. Vorsitzenden mit einer Bankvollmacht (dieser nimmt aber keine Buchungen etc. vor).
Nun steht die Frage im Raum, wer alles im Vorstand denn Zugriff auf die Bankdaten der Mitglieder erhalten soll. Nur der GF arbeitet mit dem Bankmodul, der 1. V. müsste ggf. im Krankheitsfall damit arbeiten.
Wenn ich da an die DSGVO denke, ist es doch nicht notwendig, dass der gesamte Vorstand Zugriff auf die Bankdaten der Mitglieder erhält. Ich selbst benötige keine Bankdaten des einzelnen Mitgliedes für meine Arbeit und so wäre das aus datenschutzrechtlicher Sicht doch nicht legitim.
Was sagt ihr dazu?

Viele Grüße
Rosenresli

Re: Bankdaten im Hinblick auf Datenschutz
von: pfeffer ()
Datum: 01.03.2023

Der Grundsatz muss tatsächlich lauten, nur Personen Zugriff zu geben, die den auch wirklich benötigen. Darüber entscheidet aber der Verein.