Beschlussfähigkeit feststellen nötig?
von: Guest78419 ()
Datum: 17.02.2023
Hallo,
in unserer Vereinssatzung heißt es, "Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig" (übrigens auch bei Satzungsänderungen; hier ist nur eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen notwendig, d.h. der Verein könnte den Vereinszweck auch theoretisch durch die Stimme einer einzelnen Person ändern, sofern sonst niemand zur MV kommt?).
Ist es dann notwendig, einen TOP "Feststellen der Beschlussfähigkeit" in der MV abzuhalten?
Gruß