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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahlergebnis im Protokoll
von: Ulrike ()
Datum: 30.04.2017

Hallo,
im Protokoll von Mitgliederversammlungen werden ja die Stimmverteilung (x Ja-Stimmen, X Nein-Stimmen, X Enthaltungen) exakt angegeben. Muss dann im Protokoll auch erwähnt werden, wenn einzelne Mitglieder in der Versammlung während einer Wahl kurzzeitig nicht anwesend waren?
Beispiel: 100 stimmberechtigte TN sind an der Mitgliederversammlung anwesend. Im Protokoll kommt man bei der Angabe der Stimmverteilung also auf die Zahl 100. Bei der Wahl von 2 oder 3 Ämtern sind aber zu diesem Zeitpunkt einige TN nicht im Saal und im Protokoll tauchen daher bei diesen Ämtern bei der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen nicht 100 sondern eine kleinere Zahl auf.
Bedarf das einer Erklärung im Protokoll?
Herzlichen Dank für Tipps und Antworten.
Ulrike

Re: Wahlergebnis im Protokoll
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.04.2017

Wenn Mitglieder kurzeitig nicht anwesend waren, ändern u.U. sich die Stimmanteile. Das muss nicht zwingend vermerkt werden, weil grundsätzlich nur das Verhältnis von Ja- und Neinstimmen zählt.
Wichtig wäre das nur, wenn für die Versammlung eine Beschlussfähigkeitsklausel gilt.