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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandstätigkeiten
von: AMSchulz ()
Datum: 24.01.2023

Wir als Vorstand eines gemeinnützigen Vereins beabsichtigen, eines unserer Vorstandsmitglieder im Rahmen eines 520-Euro-Jobs als Sachbearbeiterin/Organisatorin einzustellen. Damit soll sie den Vorstand, der aktuell ehrenamtlich eine große Zahl von Organisationsaufgaben erledigt, entlasten.

Unsere Satzung enthält keine Passage, die es erlauben würde, Vorstandsarbeit zu vergüten. Daher ist es erforderlich, dies bei der Formulierung der Aufgaben der Mitarbeiterin, die gleichzeitig im Vorstand sein wird, zu berücksichtigen.

Folgende Fragen haben wir dabei:

Auch wenn der Vorstand organisatorische Aufgaben wie z. B. die Organisation von Veranstaltungen, Schreiben von Newslettern etc. in der Vergangenheit übernommen hat, handelt es sich dabei nicht um originäre Vorstandstätigkeiten, ist das korrekt?

Gibt es eine Liste von Vorstandstätigkeiten, die die Mitarbeiterin entsprechend nicht vergütet ausführen dürfte?

Re: Vorstandstätigkeiten
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2023

Auch wenn der Vorstand organisatorische Aufgaben wie z. B. die Organisation von Veranstaltungen, Schreiben von Newslettern etc. in der Vergangenheit übernommen hat, handelt es sich dabei nicht um originäre Vorstandstätigkeiten, ist das korrekt?

# Ja, dass sind typische Vorstandstätigkeiten.

Gibt es eine Liste von Vorstandstätigkeiten, die die Mitarbeiterin entsprechend nicht vergütet ausführen dürfte?

# Nein, aber es geht um alle Tätigkeiten, die gesetzlich oder laut Satzung in den Aufgabenbereich des Vorstand fallen.

Re: Vorstandstätigkeiten
von: AMSchulz ()
Datum: 26.01.2023

Bitte entschuldigen Sie die Nachfrage: Auf die Frage, ob es sich bei den Beispieltätigkeiten _nicht_ um originäre Vorstandstätigkeiten handelt, antworten Sie "ja", d. h. es handelt sich nicht um originäre Vorstandstätigkeiten. Dann aber schreiben Sie, es seien "typische Vorstandstätigkeiten". Dürfen wir ein Vorstandsmitglied mit einem 520-Euro-Job ausstatten, damit es u. a. diese Tätigkeiten unternimmt?

Die Satzung besagt, dass der Vorstand "die laufenden Geschäfte führt", ohne bestimmte Tätigkeiten zu nennen.

Re: Vorstandstätigkeiten
von: pfeffer ()
Datum: 26.01.2023

Ich habe ungenau gelesen; es muss "Nein..." heißen.