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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Solidarmitglieder
von: HolgerW ()
Datum: 17.01.2023

Hallo Herr Pfeffer, liebe Forum-Community,

lt. Satzung hat unser Verein derzeit ordentliche (zahlende Einzel-)Mitglieder, sowie Fördermitglieder.

Wir sind ein Landesverband (als e. V.) und vertreten die Rechte von Angehörigen.
Je mehr Mitglieder unser Verein hat, desto höher ist das (politische) Gewicht auf Landes- aber auch Bundesebene.

Wir würden gerne sog. Solidarmitglieder einführen. Dies wären außerordentliche Mitglieder, die sich unserem Verein und der Sache gegenüber solidarisch zeigen, jedoch keine ordentlichen (zahlenden Einzel-Mitglieder) werden möchten. Diese Solidarmitglieder hätten keine Stimmrechte im Vergleich zu ordentlichen Mitgliedern.

1. Ist die Einführung solcher Solidarmitglieder grundsätzlich möglich?
2. Falls 1. bejaht wird, erfordert die Einführung wohl eine Satzungsänderung, richtig?
3. Könnte darauf verzichtet werden, die Solidarmitglieder zur MV einzuladen? Es würden keine Beiträge bezahlt werden, und die Einladung per Post kostet Geld. Workaround evtl. Einladung per E-Mail.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung(en)

Gruß
HW



Edited 1 time(s). Last edit at 17.01.2023 by HolgerW.

Re: Solidarmitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 17.01.2023

1. Ist die Einführung solcher Solidarmitglieder grundsätzlich möglich?

# Ja, meist nennt man das Fördermitglieder

2. Falls 1. bejaht wird, erfordert die Einführung wohl eine Satzungsänderung, richtig?

# Ja.

3. Könnte darauf verzichtet werden, die Solidarmitglieder zur MV einzuladen? Es würden keine Beiträge bezahlt werden, und die Einladung per Post kostet Geld. Workaround evtl. Einladung per E-Mail.

# Nein, das Teilnahmerecht an der MV ist das Mindeste an Mitgliedschaftsrechten. Ohne Teilnahmerecht kein Mitgliedschaftstatus.

Re: Solidarmitglieder
von: HolgerW ()
Datum: 17.01.2023

Vielen Dank!