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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Assistent der Geschäftsleitung
von: Künstler ()
Datum: 12.01.2023

Unser 1. Vorsitzender hat eine "Assistentin der Geschäftsleitung" eingestellt.
Diese schreibt derzeit die Einladungen zu den Vorstandssitzungen und hilft dem 1. Vorsitzenden bei der Bürokratie und den Abrechnungen

Unsere Frage:
Ist diese Assistentin automatisch bei den Vorstandssitzungen dabei?
Hat sie bei den Vorstandssitzungen ein Rederecht?
Hat sie ein Abstimmungsrecht?
Kann sie von einzelnen Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden?

Re: Assistent der Geschäftsleitung
von: pfeffer ()
Datum: 12.01.2023

Ist diese Assistentin automatisch bei den Vorstandssitzungen dabei?

# Hier gilt: Da die Sitzungen nicht öffentlich sind, darf sie nur auf Beschluss des Vorstands hin teilnehmen.

Hat sie bei den Vorstandssitzungen ein Rederecht?

# Nein, das steht nur den Vorstandsmitglieder zu.
Natürlich kann ihr der Vorstand eine Redeerlaubnis (als Gast) erteilen.

Hat sie ein Abstimmungsrecht?
# Nein, auf keinen Fall.

Kann sie von einzelnen Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden?

# Ja, oder genauer: Sie kann dazu erst gar nicht zugelassen werden.