Wahl des Vorstandes
von: Künstler ()
Datum: 12.01.2023
Bei der Mitgliederversammlung vor 2 Wochen wurden die Wahlen korrekt durchgeführt. Gewählt wurden 1. und 2. Vorsitzender, Kassier, Schriftführer und 5 Beisitzer.
Bis auf 2 Personen waren alle anwesend. Eine der nichtanwesenden Personen Person 1 hatte vorab schriftlich angekündigt, die Wahl anzunehmen, die andere Person Person 2 hatte vorab gegenüber einem Vorstandsmitglied des letzten Vorstandes mündlich angekündigt, die Wahl anzunehmen.
Im Anschluss hat der neue 1. Vorsitzende ohne Rücksprache die Person 2 angeschrieben, ob er die Wahl annimmt. DIe Person 2 war im Urlaub und ist es immer noch. Weit in fernen Landen, hat das Mail nicht bekommen, oder im Urlaub nicht gelesen.
Die 2. Vorsitzende hat an Person 2 geschrieben und zur Wahl gratuliert- Person 2 hat der 2. Vorsitzenden geantwortet, dass er sich über die Wahl und die gute Zusammenarbei freut. DIe 2. Vorsitzende hat Person 2 im Anschluß gebeten, nochmals zu bestätigen, dass sie die Wahl annimmt, weil der 1. Vorsitzende das so will. Das hat Person 2 schriftlich gemacht.
Der 1. Vorsitzende fühlt sich nun aber "unhöflich" behandelt, weil auf sein erstes Mail nicht geantwortet wurde und schließt nun die Person 2 von allem aus: Also KEINE EINLADUNG zur konstituierenden Sitzung, Behandlung auf der Tagesordnung, ob die Wahl von Person2 überhaupt anerkannt wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Ausschluss rechtens ist.