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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl des Vorstandes
von: Künstler ()
Datum: 12.01.2023

Bei der Mitgliederversammlung vor 2 Wochen wurden die Wahlen korrekt durchgeführt. Gewählt wurden 1. und 2. Vorsitzender, Kassier, Schriftführer und 5 Beisitzer.

Bis auf 2 Personen waren alle anwesend. Eine der nichtanwesenden Personen Person 1 hatte vorab schriftlich angekündigt, die Wahl anzunehmen, die andere Person Person 2 hatte vorab gegenüber einem Vorstandsmitglied des letzten Vorstandes mündlich angekündigt, die Wahl anzunehmen.

Im Anschluss hat der neue 1. Vorsitzende ohne Rücksprache die Person 2 angeschrieben, ob er die Wahl annimmt. DIe Person 2 war im Urlaub und ist es immer noch. Weit in fernen Landen, hat das Mail nicht bekommen, oder im Urlaub nicht gelesen.

Die 2. Vorsitzende hat an Person 2 geschrieben und zur Wahl gratuliert- Person 2 hat der 2. Vorsitzenden geantwortet, dass er sich über die Wahl und die gute Zusammenarbei freut. DIe 2. Vorsitzende hat Person 2 im Anschluß gebeten, nochmals zu bestätigen, dass sie die Wahl annimmt, weil der 1. Vorsitzende das so will. Das hat Person 2 schriftlich gemacht.

Der 1. Vorsitzende fühlt sich nun aber "unhöflich" behandelt, weil auf sein erstes Mail nicht geantwortet wurde und schließt nun die Person 2 von allem aus: Also KEINE EINLADUNG zur konstituierenden Sitzung, Behandlung auf der Tagesordnung, ob die Wahl von Person2 überhaupt anerkannt wird.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Ausschluss rechtens ist.

Re: Wahl des Vorstandes
von: pfeffer ()
Datum: 12.01.2023

Das ist richtig. Vor allem sind die Beschlüsse auf Vorstandssitzungen unwirksam, wenn nicht alle Vorstandsmitglieder eingeladen werden. Der Vorsitzende schießt sich also selbst ins Knie.

Re: Wahl des Vorstandes
von: Künstler ()
Datum: 14.01.2023

Danke für die Info.

Der 1. Vorstand hat ja nun die Sitzung einberufen, ohne Person 2 darüber informiert oder eingeladen zu haben.

Die Frage ist, wie wir anderen Vorstandsmitglieder uns nun verhalten sollen.

Ich dachte, ich stelle zu Beginn der Sitzung den Geschäftsordnungsandrang: Verschiebung der Sitzung weril Person 2 nicht eingeladen wurde.

Nun könnte es aber sein, dass die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder die Verschiebung gar nicht will und ihnen die Person 2 egal ist.

Was soll man dann machen? Den Raum verlassen?

Re: Wahl des Vorstandes
von: pfeffer ()
Datum: 14.01.2023

Sie sollten einfach feststellen, dass die Beschlüsse auf der Sitzung unwirksam sind und klarstellen, dass sie das notfalls gerichtlich klarstellen lassen. Das sollten Sie zu Protokoll nehmen lassen.
Wenn die übrigen Vorstandsmitglieder das nicht glauben, bleiben Ihnen ohnehin nur gerichtliche Schritte.