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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Übernahme von Reisekosten für Übungsleiter
von: Eva ()
Datum: 03.01.2023

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir möchten anlässlich unseres Vereins-Jubiläums dieses Jahr einen Lehrgang durchführen, zu dem wir diverse Übungsleiter einladen wollen:
a) Externe (Nicht-Mitglieder des Vereins),
b) Ehrenmitglieder, die teils in der BRD, teils im Ausland leben.
Keine der Personen steht zum Verein in einem Angestelltenverhältnis und keiner zahlt Mitgliedsbeiträge.

Inwieweit darf der Verein Reisekosten (per PKW, Zug und v. a. auch Flugzeug) übernehmen?
Am meisten interessiert mich die Möglichkeit einer Übernahme der Reisekosten per Flieger aus dem Ausland.
Vielen Dank im Voraus.

Re: Übernahme von Reisekosten für Übungsleiter
von: pfeffer ()
Datum: 04.01.2023

Reisekosten dürfen in angemessener Höhe übernommen werden, wenn die Reise überwiegend durch die Vereinstätigkeit veranlasst ist. Das gilt auch für Reisen aus dem Ausland und ins Ausland.
Ein Lehrgang ist grundsätzlich natürlich ein solcher Anlass.