Übernahme von Reisekosten für Übungsleiter
von: Eva ()
Datum: 03.01.2023
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
wir möchten anlässlich unseres Vereins-Jubiläums dieses Jahr einen Lehrgang durchführen, zu dem wir diverse Übungsleiter einladen wollen:
a) Externe (Nicht-Mitglieder des Vereins),
b) Ehrenmitglieder, die teils in der BRD, teils im Ausland leben.
Keine der Personen steht zum Verein in einem Angestelltenverhältnis und keiner zahlt Mitgliedsbeiträge.
Inwieweit darf der Verein Reisekosten (per PKW, Zug und v. a. auch Flugzeug) übernehmen?
Am meisten interessiert mich die Möglichkeit einer Übernahme der Reisekosten per Flieger aus dem Ausland.
Vielen Dank im Voraus.