Re: Satzung Ortsverein wenn Kreisverband Insolvent ist
von: Hardy ()
Datum: 17.08.2016
»Westerwälder Zeitung
»Finanzielles Aus: AWO Westerwald meldet Insolvenz an
22.03.2015, 19:25 Uhr | aktualisiert: 22.03.2015, 19:26 Uhr
Finanzielles Aus: AWO Westerwald meldet Insolvenz an
Trotz der vielen Fragezeichen ist eines klar: Die Westerwälder AWO-Ortsvereine sind als rechtlich und finanziell selbstständige Organisationen von der Insolvenz des Kreisverbandes nicht direkt betroffen.
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Falls in Eurer bisherigen Satzung der insolvente Kreisverband als zugehöriger Verband namentlich genannte sein, sollte das in der geänderten Satzung korrigiert werden und evtl. auch Anpassungen zum neuen Verband (Beitragsordnung usw.)
Hardy