Rücktritt Vereinsvorstand
von: Landesverband Soziokultur Nds. Klaus ()
Datum: 14.12.2022
Hallo, folgende Frage:
Kann der Vorstand rechtswirksam zurücktreten, ohne dass ein neuer Vorstand gewählt ist, wenn die Satzung vorsieht, dass der Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt bleibt?
Im §29 wird beim Begriff "fehlen" auch die Amtsniederlegung im Kommentar genannt:
§ 29 Notbestellung durch Amtsgericht
Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt.
Herzlichen Dank für eine Erläuterung
Klaus Terbrack