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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt Vereinsvorstand
von: Landesverband Soziokultur Nds. Klaus ()
Datum: 14.12.2022

Hallo, folgende Frage:
Kann der Vorstand rechtswirksam zurücktreten, ohne dass ein neuer Vorstand gewählt ist, wenn die Satzung vorsieht, dass der Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt bleibt?

Im §29 wird beim Begriff "fehlen" auch die Amtsniederlegung im Kommentar genannt:

§ 29 Notbestellung durch Amtsgericht
Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt.

Herzlichen Dank für eine Erläuterung
Klaus Terbrack

Re: Rücktritt Vereinsvorstand
von: pfeffer ()
Datum: 14.12.2022

Kann der Vorstand rechtswirksam zurücktreten, ohne dass ein neuer Vorstand gewählt ist, wenn die Satzung vorsieht, dass der Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt bleibt?

# Ja, das kann er grundsätzlich. Die Amtverlängerungsklausel verhindert nur das automatische Ausscheiden aus dem Amt. Den Rücktritt kann sie nicht ausschließen.

Eine Notbestellung kommt hier nicht in Frage, weil die zurückgetretenen Vorstandsmitglieder noch die MV zur Neuwahl des Vorstands einberufen können.

Re: Rücktritt Vereinsvorstand
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 15.12.2022

Bleibt denn dann der zurückgetretene Vorstand eigentlich im Amt? Wenn nicht: wer vertritt den Verein dann?

Re: Rücktritt Vereinsvorstand
von: pfeffer ()
Datum: 15.12.2022

Nein, im Amt ist er nicht mehr. Er darf lediglich die MV einberufen.
Der Verein ist dann ohne gesetzlichen Vertreter.