Re: Vereinslaptop privat nutzen / Medienpauschale
von: pfeffer ()
Datum: 01.11.2022
Ist hier wie bei Firmen eine mindestens 50%ige Nutzung für den Verein notwendig und wie weist man das nach?
# Nein, bei der 50prozentigen Nutzung geht es ja um dem Betrieb zugeordnetes privates Kfz. Hier ist es umgekehrt.
Der Nachweis erfolgt letztlich durch Plausibiliät: Wieviele Stunden arbeitet das Vorstandsmitglied für den Verein am Notebook?
Gibt es die Möglichkeit, dass der 1. Vorsitzende das Gerät privat anschafft und der Verein zahlt ihm für die Nutzung im Rahmen des Vereins eine "Medienpauschale" (wie bei der Nutzung des privaten Laptops im Rahmen vom "Home-Office")?
# Ja, das würde auch gehen.