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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung Förderverein Corona-Ausnahmen
von: Alex ()
Datum: 23.10.2022

Wir haben einen mit 22 Mitgliedern sehr kleinen Förderverein für den Schützenverein. In der Vergangenheit hat der Förderverein in erster Linie 1 oder 2 Veranstaltungen pro Jahr organisiert. Durch Corona hat es 2021 und 2022 keinerlei Aktivitäten mehr gegeben. In der Satzung steht zur Mitgliederversammlung folgendes:

(1) Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.

In den genannten beiden Jahren hat es auch keine Mitgliederversammlung gegeben. Diese Versammlung hat in frühreren Jahren immer im März stattgefunden.

Frage: Ist es im Hinblick auf das Finanzamt ausreichend, wenn die nächste Mitgliederversammlung erst im März 2023 stattfindet oder kann es hier Probleme geben ?

Anmerkung: Die Vereinsmitglieder werden es nicht beanstanden,dass auch in diesem Jahr keine Versammlung stattgefunden hat.

Re: Mitgliederversammlung Förderverein Corona-Ausnahmen
von: Alex ()
Datum: 04.11.2022

Frage: Wird auf diesen Beitrag noch geantwortet ?

Re: Mitgliederversammlung Förderverein Corona-Ausnahmen
von: pfeffer ()
Datum: 05.11.2022

Die Finanzverwaltung hat für die Corona-Zeit ausdrücklich eine Sonderregelung getroffen, nach der es keinen Rechenschaftsbericht an die MV verlangt. Ein entsprechender Tätigkeitsbericht speziell für das Finanzamt genügt.