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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
"Nachwahl" Vorstandsmitglied
von: Liane ()
Datum: 21.10.2022

Guten Tag,

ich muss leider ein wenig ausholen. Im letzten Jahr haben wir unsere Satzung ändern müssen, weil sich nicht mehr genug Personen gefunden haben, die für einen Vorstandsposten zur Verfügung stehen. Wir haben die Satzung dahingehend geändert:

§ 11 (Vorstand)
1. Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei bis maximal drei gleichberechtigten Mitgliedern, von denen jeweils zwei gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte gewählt.
3. Der Verein kann den Mitgliedern des Vorstandes auf Beschluss der Mitgliederversammlung ihren amtsbezogenen Aufwand ersetzen.
4. Wiederwahl ist zulässig.

In der gleichen Mitgliederversammlung, in der die Satzungsänderung beschlossen wurde, haben wir dann einen aus zwei Personen bestehenden Vorstand gewählt.

Glücklicherweise hat sich nun, ein Jahr später, eine weitere Person gefunden, die für eine Vorstandswahl zur Verfügung steht. Die nächste Mitgliederversammlung findet in ca. 6 Wochen statt. Die Einladung ist noch nicht erfolgt.

Vielleicht noch eine wichtige Info: Der Vorstand wurde bisher nicht als "Paket" gewählt, sondern jeweils die einzelnen Personen.

Unsere Fragen:
- können wir in der Mitgliederversammlung einfach nur das neue Vorstandsmitglied zur Wahl aufstellen?
(wenn das geht, wäre das Mitglied ja gleich für zwei Jahre gewählt und so hätten wir jedes Mal eine Verschiebung)

- oder müssen wir den gesamten Vorstand neu wählen?

- falls wir nur das eine Mitglied "nachwählen" können, besteht die Möglichkeit, das sich bei der nächsten Wahl (Ende 2023) nochmal alle zur Wahl stellen und wir dann wieder im Rhythmus sind?

-müssten wir mit der Einladung zur MV auch nochmal alle Mitglieder aufrufen/anfragen, ob sich weitere Personen um das Vorstandsamt bewerben möchten? Bisher sind unsere Aufrufe um Unterstützung leider unbeantwortet geblieben.

Mit herzlichem Dank für Ihre Antworten und vielen Grüße

Liane

Re: "Nachwahl" Vorstandsmitglied
von: pfeffer ()
Datum: 21.10.2022

Vielleicht noch eine wichtige Info: Der Vorstand wurde bisher nicht als "Paket" gewählt, sondern jeweils die einzelnen Personen.

# Das wäre auch nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt. Andernfalls muss eine Einzelwahl erfolgen.

- können wir in der Mitgliederversammlung einfach nur das neue Vorstandsmitglied zur Wahl aufstellen?
(wenn das geht, wäre das Mitglied ja gleich für zwei Jahre gewählt und so hätten wir jedes Mal eine Verschiebung)

# Ja, das geht, es gibt keine Pflicht, den Vorstand insgesamt zu wählen, wenn die Satzung das nicht verlangt.
Es gäbe dann tatsächlich ein Verschiebung der Amtszeiten. Das ist aber kein Problem, weil der Vorstand jederzeit abberufen werden kann. Bei den nächsten Wahlen können also die Amtszeiten sychroniert werden, indem man den gesamten Vorstand neu wählt, bzw. im Amt betätigt.

-müssten wir mit der Einladung zur MV auch nochmal alle Mitglieder aufrufen/anfragen, ob sich weitere Personen um das Vorstandsamt bewerben möchten? Bisher sind unsere Aufrufe um Unterstützung leider unbeantwortet geblieben.

# Nein, das ergibt sich automatisch aus der Ankündigung der Wahl.