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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Datenschutz
von: boernie53 ()
Datum: 06.11.2015

Inzwischen ist es so, dass durch weitere Aufklärung alle bis auf zwei, die Zahlung der Umlage durchführten. Diese zwei Mitglieder nahmen aber an keinem der Aufklärungen teil, obwohl sie im Garten waren. Diese bekamen eine letzte Mahnung. Dazu Mahngebühren, die mit fünf Euro wenigstens die Einschreibgebühren decken sollten. Nach weiteren zwei Wochen reagierten sie, ließen aber die Mahngebühren unbeachtet. Das Tor und die Schließanlage wurde inzwischen bestellt.
Nun veröffentlichten wir den aktuellen Stand der Dinge und wiesen wieder namentlich auf diese zwei Mitglieder hin. Wir sehen dabei keinen Verstoß gegen den Datenschutz, da laut Einzelpachtvertrag an jeder Gartentür die Parzellennummer und der Name angebracht werden muss. Also reicht auch die Parzellennummer, um zu wissen, um wen es sich handelt.

Mit freundlichen Grüßen
boernie53



Edited 1 time(s). Last edit at 06.11.2015 by boernie53.