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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Quorum für Satzungsänderung
von: kizushi ()
Datum: 04.11.2015

Hallo,

der geänderte § 33 BGB sieht für Satzungsänderungen eine 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen vor.
Ist es für Vereins-NEU-Gründungen möglich, dennoch nur eine 2/3 Mehrheit in der Satzung festzuschreiben?

Re: Quorum für Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.11.2015

Ja, diese Regelung ist nachgiebig (§ 40 BGB).