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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: DominikB ()
Datum: 29.09.2022

Guten Tag,
wir hatten heute JHV bei der wir eigenlich keine Satzungsänderungen durchführen wollten.
Ich kenne das aus anderen Vereinen, dass mit zwei Wochen Vorlauf Satzungsänderungen eingereicht und angekündigt werden müssen/sollten

In unser Satzung stand allerdings folgender Satz:

§ 9 Satzungsänderungen und –erweiterungen
a) Anträge auf Satzungsänderungen und –erweiterungen müssen dem Vorstand schriftlich
gestellt und begründet werden.
b) Die Anträge werden von der Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit entschieden.

Es gibt keinerlei Fristen und kein Hinweis , dass wir das bei der JHV Einladung berücksichtigen müssen.
Heißt, ich kann selbst auf der JHV Satzungsänderungen durchführen oder?

Ursprünglich bestand der Vorstand aus Vosi, 2. Kasse, Schriftführer, 3 Beisitzern. Diese hätten wir so aber gar nicht besetzen können, sodass wir aufgrund dieses Paragraphens einen Änderungsantrag im JHV Protokoll haben ein anderes Vorstandsmodell auszuwählen.

Ist sowas zulässig?

Wir würden Satzungsänderung, Protokoll und Tätigkeitsbericht kommende Woche nochmal an die eingeladenen Personen verteilen als Abschrrift und 14 Tage Rückmeldefrist setzen und diese dann beim Amtsgericht einreichen zusammen mit dem Protokoll.

Vielen Dank für ihren Input

Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 30.09.2022

Es gibt keinerlei Fristen und kein Hinweis , dass wir das bei der JHV Einladung berücksichtigen müssen.
Heißt, ich kann selbst auf der JHV Satzungsänderungen durchführen oder?

# Ja, aber nach BGB kann nur darüber beschlossen werden, was in der Tagesordnung (die mit der Einladung bekanntgegeben werden muss) hinreichend genau benannt wurde.
Die Satzung muss also ausdrücklich von dieser BGB-Vorgabe abweichen.

Re: Satzungsänderung
von: DominikB ()
Datum: 30.09.2022

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es gibt keinerlei Fristen und kein Hinweis , dass
> wir das bei der JHV Einladung berücksichtigen
> müssen.
> Heißt, ich kann selbst auf der JHV
> Satzungsänderungen durchführen oder?
>
> # Ja, aber nach BGB kann nur darüber beschlossen
> werden, was in der Tagesordnung (die mit der
> Einladung bekanntgegeben werden muss) hinreichend
> genau benannt wurde.
> Die Satzung muss also ausdrücklich von dieser
> BGB-Vorgabe abweichen.

Wir haben mit einem Änderungsantrag am gestrigen Tag folgendes geändert.
--> Vorstandsmodell muss auf jeder Sitzung neu gewählt werden (um sich der Dynamik eines Jugendvereins zzu stellen- immer unterschiedliche Anzahl an Aktiven)

und Periode der Wahlen (alle zwei Jahre).

Heißt die Satzungs(-änderung) ist so unzulässig, wenn ich sie beim Registergericht/Finanzamt einreiche?

Wie ist da jetzt die Vorgehensweise
Man müsste jetzt nochmal eine JHV initiieren in bspw drei Wochen wo man explizit die Änderungen nochmal ankündigt und abstimmt?
Die Wahlen bleiben davon allerdings unberührt?

Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 30.09.2022

Wie gesagt, wenn die Satzung das nicht anders regelt, war der Beschluss über die Satzungsänderung ungültig, weil er nicht rechtzeitig (mit Einladung der MV) angekündigt wurde. Er müsste also wiederholt werden.

Re: Satzungsänderung
von: DominikB ()
Datum: 30.09.2022

Ich würde dann sicherheitshalber eine außerordentliche? Mitgliedsversammlung mit 2 Wochen Frist einberufen um die Satzungsänderungen abzustimmen.

Müssten dann auch die Vorstandsämter nochmal gewählt werden?

Wir haben
1.- Vorsitzenden
2 . Vorsitzenden und Kasse gewählt

Revisoren

Re: Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 30.09.2022

Wenn das in der Tagesordnung angekündigt war, nicht.