Re: Nochmals Umlage
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.08.2015
Die Frage wäre zunächst, ob die Satzung die Erhebung von Umlagen hergibt.
Wenn das der Fall ist und das Verfahren eingehalten wurde, gilt das Gleiche wie für turnusmäßige Beiträge.
Wenn die Zahlungen nicht mit den üblichen Mitteln eingetrieben werden, sollten Sie sich das Placet der MV holen. Andernfalls läge eine Schädigung des Vereinsvermögen vor, die Haftungsfolgen haben könnte.