Re: Einladung MGV
von: pfeffer ()
Datum: 28.09.2022
Wie bereits mitgeteilt wurde den Mitgliedern eine Geschäftsordnung zugesandt, die enthält aber Pflichten und Rechte von Mitgliedern, eine Statusänderung der Mitglieder und Beitragszahlungen für die Mitglieder.
# Eine GO kann nicht grundlegene Rechte und Pflichte regeln. Hier wäre die Frage, was da genau geregelt wird.
Auf diese Geschäftsordnung wird in zwei Paragrafen als Regeländerung mit den Worten hingewiesen:
NÄHERES REGELT EINE BZW. DIE GESCHÄFTSORDNUNG
# Das genügt nicht, wenn es um wesentliche Rechte und Pflichten geht.
Geht das überhaupt mit diesen Inhalten?
In unserer Satzung befindet sich keinerlei Regelung, die darauf hinweist, das für den Erlass (Beschluss) ein Organ (MGV, Vorstand, Beirat) zuständig ist.
# Dann ist immer die MV zuständig.
Eine Geschäftsordnung für alle Mitglieder, ist doch gar nicht statthaft, oder?
# Man würde hier genauer von Vereinsordnung sprechend, Grundsätzlich geht das, aber eben nur unter den o.g. Maßgaben.