Re: Honorarvertrag mit Vorstandsmitglied
von: Tinkerbell 66 ()
Datum: 08.08.2015
So, die Satzung liegt mir nun vor:
Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des §52 Abs. 2 AO
(2) Ziel und Zweck des Vereins ist
a) die Initiierung, Durchführung, Förderung udn Unterstützung künstlerischer und kultureller Projekte
b) Sensibilisierung einer breiteren Öffentlich keit dafür, dass kreative Beschäftigungen zu [...] führt.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
das Angebot von Kursen, ....
die Organisation und Betreuung von ... Projekten, insbesondere im Bereich ...
die Förderung und Unterstützung des Nachwuchses
die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen
Suche nach kreativen Wegen... Erweiterung Zielgruppe
fachliche Beratung...
(4) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen
(5) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Vereins
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Eine gesonderte Regelung zur Vergütung des Vorstandes ist nicht Bestandteil der Satzung, es gibt hierzu also keine Aussage.
Wenn also die Durchführung von Veranstaltungen Ziel und Zweck des Vereins sind bzw. zur dessen Erfüllung notwendig sind, gehören die Vorbereitung, Aufbau, Abbau etc. meines Erachtens zu den Aufgaben, die im Rahmen des Ehrenamts unentgeltlich zu leisten sind, oder liege ich da falsch? Das heißt, der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied können nicht einfach eine Rechnung über die verwendeten Arbeitsstunden für den Aufbau an den Verein stellen und das Geld mit einem Stundenlohn von z. B. 20 - 30 Euro in Rechnung stellen, oder?
Wenn also seitens des Vorstandes gegen die Satzung verstoßen wird, dann ist die Gemeinnützigkeit gefährdet? Welche Konsequenzen hat das noch? Was ist mit Haftung des Vorstandes?
Und ab wann ist denn eine Zahlung "unverhältnismäßig"???