Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Aushang zur Vorstandssitzung
von: boernie53 ()
Datum: 23.07.2015

Hallo, ich schon wieder.
Ich möchte bei der ersten Vorstandsitzung keine anderen Mitglieder dabei haben, die irgendwelche Probleme an den Mann bringen wollen. Wir müssen erst mal selbst sehen, wie es anläuft, da wir, außer der Schriftführerin, alle neu gewählt sind. Ist das zulässig? Wenn ja, muss ich diese Sitzung durch Aushang ankündigen? Wenn nein, wie lange vor der Sitzung muss der Aushang hängen?

Im Voraus vielen Dank für Antworten,
boernie 53



Edited 1 time(s). Last edit at 23.07.2015 by boernie53.

Re: Aushang zur Vorstandssitzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.07.2015

Bei der Vorstandssitzung haben, wie der Name schon sagt, nur Vorstandsmitglieder ein Teilnahmerecht - es sei denn, die Satzung regelt das anders.
War es denn bisher üblich, dass einfache Mitglieder teilnehmen?

Re: Aushang zur Vorstandssitzung
von: kizushi ()
Datum: 24.07.2015

Gibt es in der Satzung Regelungen zur Einberufung der Vorstandssitzung? In manchen Satzungen steht auch etwas zur Beschlussfähigkeit des Vorstands (z.B. mindestens die Hälfte der Vorstände müssen anwesend sein).

Die Vorstandssitzung ist in der Regel nicht-öffentlich. Aus gutem Grund, da auch mal Personalien diskutiert werden (Datenschutz!), grundsätzliche Vorhaben diskutiert und wieder verworfen werden (deren "Durchsickern" unnötig Unruhe schaffen würde)...

Die Sitzungen sollten so terminiert werden, dass möglichst viele der Vorstände teilnehmen können. Wünschenswert wären alle, aber das schafft man oft nicht. Protokolle nicht vergessen :-)

Re: Aushang zur Vorstandssitzung
von: boernie53 ()
Datum: 25.07.2015

Also bei uns war es so, dass durch Aushang der Termin veröffentlicht wurde. Wenn Nichtvorstandsmitglieder irgendetwas etwas vortragen wollten oder mussten, konnten sie zu diesen Terminen dort hingehen. Es war sogar so, dass ich mehrmals (andere bestätigten mir das), wenn ich mit dem Vorsitzenden sprechen wollte, er auf diese Sitzungen verwies und mich stehen ließ.
In der Satzung steht die Beschlussfähigkeit ist gegeben bei Anwesenheit des Vorsitzenden, oder des Stellvertreters und mindestens zwei anderen Vorstandsmitgliedern.
Zur Einberufung steht: Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Laut der Schriftführerin waren das alle zwei bis drei Monate.
Zu den letzten drei oder vier Sitzungen war die Schriftführerin krank. Nun scheint es dafür gar keine Protokolle zu geben. Wir schrieben den ehemals Vorsitzenden an. Mal sehen, was nun passiert.