Re: Verein als Gesellschafter einer GbR
von: pfeffer ()
Datum: 21.09.2022
1. Können/dürfen die Vereine die Verluste der GbR ausgleichen, ohne ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen?
# Das genau ist das Problem. Grundsätzlich sind Verluste in Einzelfall und in nur einem Jahr tolerabel, es darf aber nicht zu Dauerverlusten kommen. Wie lange ist denn die GbR schon in der Verlustzone?
Schwierig wird es insbesondere, wenn eine Gaststätte vor allem deswegen Verluste erwirtschaftet, weil sie nicht kostendeckend an Mitglieder verkauft. Dann käme ein Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot dazu.
2. Für den Fall, dass die GbR Insolvenz anmelden muss, was passiert mit Vereinen? Können diese normal weitergeführt werden?
# Die Vereine haften als Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Sie könnten also mit in die Insolvenz gezogen werden, wenn sie das finanziell überfordert. Ansonsten hat das keine Folgen für die Weiterführung der Vereine.