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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswechsel
von: boernie53 ()
Datum: 06.07.2015

Hallo, ich habe mehrere Fragen zum Vorstandswechsel.
Die Neuwahl des kompletten Vorstandes (außer Schriftführerin) ist endlich am 04.07. erfolgt. Am 07.07. werden dem neuen Vorsitzenden und dessen Vertreter die Unterlagen vom alten Vorsitzenden übergeben. Die Fachberater und Beisitzer (Funktion des Arbeitseinsatzpostens) übergeben ebenfalls zeitnah. Der alte Kassierer will seine Sachen erst Ende des Monats an die neue Kassiererin übergeben, wegen Monatsabschluss usw. Wir wollen aber schnellstens arbeitsfähig werden, da einige Beschlüsse dringend auf Entscheidung warten.
1. Frage: Wer muss notariell beglaubigt an das Vereinsregister gemeldet werden, um arbeitsfähig zu sein? Die Vorstandsmitglieder sind :
-Vorsitzender,
-stellvertretender Vorsitzender,
-Kassierer,
-Fachberater,
-Schriftführer,
-Beisitzer.
Oder geht der Status des kommissarischen Vorstandes (alt) automatisch in den Status des kommissarischen Vorstandes (neu) über?
2. Frage: In welcher Zeit hat das zu erfolgen. Stichtag ab Wahl, oder Übergabe?
3. Frage: Es wurden gleich nach der Wahl zwei Probleme angesprochen, für die sich die große Mehrheit aussprach. Muss über diese Themen nochmals eine MV erfolgen, um mit Handzeichen abzustimmen?

Re: Vorstandswechsel
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.07.2015

Frage: Wer muss notariell beglaubigt an das Vereinsregister gemeldet werden, um arbeitsfähig zu sein?
#Eingetragen werden müssen alle Mitglieder des BGB-Vorstandes, also die, die laut Satzung vertretungsberechtigt sind.

Oder geht der Status des kommissarischen Vorstandes (alt) automatisch in den Status des kommissarischen Vorstandes (neu) über?
# Das ist eine satzungsrechtliche Frage. Was sagt die Satzung dazu?

Frage: In welcher Zeit hat das zu erfolgen. Stichtag ab Wahl, oder Übergabe?
# Zeitnah nach der Wahl (also im Lauf weniger Wochen). Ausschlaggebend ist die Bestellung des Vorstands

Frage: Es wurden gleich nach der Wahl zwei Probleme angesprochen, für die sich die große Mehrheit aussprach. Muss über diese Themen nochmals eine MV erfolgen, um mit Handzeichen abzustimmen?
# Wenn die Satzung dazu nichts sagt, liegt das zunächst im Ermessen des Vorstands. Grundsätzlich muss ein MV einberufen werden, wenn das Vereinsinteresse das erfordert. Die Mitglieder haben nur das Rechsmittel des Minderheitengehrens, um eine MV gegen den Willen des Vorstandes zu erzwingen

Re: Vorstandswechsel
von: boernie53 ()
Datum: 07.07.2015

Vielen Dank. Nach ersten Sichtungen der heute übernommenen Akten, legt uns die Satzung keine Steine in den Weg.

boernie53