Re: kleinunternehmerregelung
von: pfeffer ()
Datum: 01.09.2022
Ich war der Meinung, dass das Ziel eines Gartenvereins nicht irgendwelcher Umsatz ist, der der Steuer unterliegen sollte, wir damit nichts zu tun haben.
# Es kommt nicht auf die Ziele an, sondern darauf, ob ein selbstständiger Unternehmer gegen Entgelt eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringt.
Die Ziele des Vereins könnten allenfalls ertragssteuerlich eine Rolle spielen, aber nicht umsatzsteuerlich.