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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
kleinunternehmerregelung
von: boernie53 ()
Datum: 31.08.2022

Hallo wir haben auf einem gemeinsamen Fläche 6 Gartenvereine. Nun haben ein Nachbarverein und wir gemeinsam eine Teilinstandsetzung des gemeinsamen Hauptweges durchgeführt. verbrauchsmaterial Splitt vom anderen Verein bestellt und bezahlt. Unseren teil stellte man uns in Rechnung. Auf dieser Rechnung wurde darauf hingewiesen, dass diese Rechnung der Kleinunternehmensregelung nach § 19 UstG unterliegt. Für mich war so etwas Neuland. Rücksprache mit dem Verein ergab, dass sie das so sehen, Ich war der Meinung, dass das Ziel eines Gartenvereins nicht irgendwelcher Umsatz ist, der der Steuer unterliegen sollte, wir damit nichts zu tun haben. Was ist richtig?
Vielen Dank voraus für die Antwort/en

Re: kleinunternehmerregelung
von: pfeffer ()
Datum: 01.09.2022

Ich war der Meinung, dass das Ziel eines Gartenvereins nicht irgendwelcher Umsatz ist, der der Steuer unterliegen sollte, wir damit nichts zu tun haben.

# Es kommt nicht auf die Ziele an, sondern darauf, ob ein selbstständiger Unternehmer gegen Entgelt eine Lieferung oder sonstige Leistung erbringt.
Die Ziele des Vereins könnten allenfalls ertragssteuerlich eine Rolle spielen, aber nicht umsatzsteuerlich.