Vergütung an (Vorstands-)mitglieder?
von: MaB ()
Datum: 15.05.2015
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
seit etwas mehr als einem Jahr bin ich 2. Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins, der die Einbindung von Blinden- und Sehbehinderten Menschen in den Beruf des Hörfilmautors einbindet und fördert. Gerade befinden wir uns an einem Scheideweg, wo wir viele Dinge, die vor 10-15 Jahren beschlossen wurden überarbeiten. Dazu haben wir eine Menge Fragen.
1. Sind Vergütung an Mitglieder oder Mitglieder des Vorstands für bestimmte Tätgikeiten möglich? (z.B. Überarbeitung der Homepage, Vertretung des Vereins bei Veranstaltungen/Sitzungen von anderen Organiationen etc?) Bzw. inwieweit wäre das möglich ohne jemanden fest anzustellen? In der Satzung wurde hierzu nichts konkretes festgelegt.
(Auslagen hierzu (Fahrkosten, Übernachtungen, etc.) sind ja problemlos erstattbar, oder?)
2. Was fällt in den Bereich: satzungsgemäße Vorstandsaufgaben, wenn in der Satzung nichts konkretes festgelegt wurde?
3. Würde der Verein durch eine Änderung in einen Berufsverband die Gemeinnützigkeit verlieren? Und wenn ja, was würde dann passieren? Ab welcher Einkommensgröße werden Körpferschaftsteuer etc. relevant? (Die Einnahmen würden sie immernoch im Kleinunternehmerbereich bewegen.)
Ich freue mich schon auf den ABO-Zugang - und natürlich von Ihnen zu hören!
Herzliche Grüße,
M.