1. Vorstandsposten unbesetzt
von: Martina ()
Datum: 19.03.2015
Guten Tag,
der 1. Vorsitzende unseres e.V. will bei der jetzt anstehenden, turnusgemäßen Wahl nicht wieder kandidieren. Einen neuen 1. Vorsitzenden konnten wir nicht finden.
Vorstand nach §26 BGB sind der 1., 2. und 3. Vorsitzender; jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Der 2. und 3. Vorsitzende wurden erst vor einem Jahr für die Amtszeit von 3 Jahren gewählt, da die bis dahin eingetragenen Vorstände zurückgetreten waren. Die beiden jetzt aktiven Vorstände werden ihr Amt nicht niederlegen.
Meine Frage:
Wenn jetzt kein 1. Vorsitzender gewählt werden kann, ist der Verein dennoch geschäftsfähig oder brauchen wir zwingend einen 1. Vorsitzenden?
Besten Dank für Ihre Hilfe!
Herzliche Grüße
Martina