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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen
von: ThomasD ()
Datum: 14.07.2022

Guten Tag,
wir planen, unsere Satzung zu ändern, damit wir auch zukünftig virtuelle bzw. hybride Mitgliederversammlungen durchführen können. Nun habe ich gehört, dass evtl. per Gesetz diese Möglichkeit dauerhaft gegeben wird. Das würde uns einigen Aufwand ersparen. Wir stehen die Chancen, dass eine gesetzliche Regelung kommt?

Vielen Dank und beste Grüße.

Re: Virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen
von: pfeffer ()
Datum: 14.07.2022

Es liegt mittlerweile ein Gesetzesantrag des Bundesrates vor. Wie das weitergeht, ist noch offen. Ich räume dem aber gute Chance an, weil das Gleiche für Genossenschaften und AG bereits beschlossen ist.
Ich sehe aber auch auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung noch erheblichen Gestaltungsbedarf per Satzung.

Re: Virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen
von: ThomasD ()
Datum: 14.07.2022

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Welchen Gestaltungsbedarf sehen Sie noch?

Re: Virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen
von: pfeffer ()
Datum: 14.07.2022

Gesetzlich geregelt wird nur die Möglichkeit einer virtuellen Versammlung. Vieles von dem, was Satzungen vorsehen (z.B. Mehrfachstimmrecht, geheime Abstimmungen, Stimmrechtsübertragungen) ist technisch nicht ohne weiteres umzusetzen. Da sehe ich Regelungebedarf. z.B. indem die Stimmrechtsübertragung bei virtuellen Versammlungen ausgeschlossen wird. Auch die Kombination von virtueller MV und schriftlicher Stimmabgabe hat ihre Tücken.

Re: Virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen
von: ThomasD ()
Datum: 18.07.2022

Gibt es dafür Mustervorlagen, wie die Satzung ergänzt, geändert werden kann?
Wer hilft dabei, Anwälte?

pfeffer schrieb:
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> Gesetzlich geregelt wird nur die Möglichkeit einer
> virtuellen Versammlung. Vieles von dem, was
> Satzungen vorsehen (z.B. Mehrfachstimmrecht,
> geheime Abstimmungen, Stimmrechtsübertragungen)
> ist technisch nicht ohne weiteres umzusetzen. Da
> sehe ich Regelungebedarf. z.B. indem die
> Stimmrechtsübertragung bei virtuellen
> Versammlungen ausgeschlossen wird. Auch die
> Kombination von virtueller MV und schriftlicher
> Stimmabgabe hat ihre Tücken.