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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vertragsabschluss vor Eintragung?
von: Clemens ()
Datum: 25.08.2014

Guten Tag,

wir überlegen einen Verein zu gründen, um ein Café zu eröffnen. Wir haben im Moment geeignete Räume in Aussicht, der Verein existiert aber noch nicht...daraus entsteht ein gewisses Zeitproblem. Bis zur abgeschlossenen Eintragung eines Vereins vergehen vermutlich einige Wochen. Gibt es eine Möglichkeit relativ kurz nach einer Gründungsversammlung bereits einen Mietvertrag zu unterschreiben, der dann später für den eingetragenen Verein gilt?

Vielen Dank, wenn jemand dazu weiterhelfen kann!

Mit freundlichen Grüßen

Clemens

Re: Vertragsabschluss vor Eintragung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.08.2014

Mit der Gründungsversammlung entsteht ein nichtrechtsfähiger Verein. Alle Rechtsverhältnisse, die er eingeht, gehen auf den e.V. über. Bis dahin haftet der Vorstand aber persönlich für die Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis.

Ein weiterer Hinweis: Der Betrieb eines Cafés ist ein wirtschaftlicher Zweck. Damit kann der Verein nicht eingetragen werden.

Re: Vertragsabschluss vor Eintragung?
von: Clemens ()
Datum: 26.08.2014

Danke für die Erläuterung!