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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
säumige Beitragszahler
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 17.07.2014

Hallo,

in unserem Verein gibt es einige wenige Mitglieder, denen man immer wegen des Beitrages "hinterher rennen" muss. Die MV hat vor ein paar Jahren folgenden Punkt in die Beitragsordnung aufgenommen: "Für Mahnungen kann eine Mahngebühr zzgl. der Kosten für den Versand erhoben werden." Diese säumigen Mitglieder diskutieren dann jedes Mal, wenn mit der dritten Mahnung dann eine Mahngebühr erhoben wird und weigern sich, diese zu zahlen. Nun meine Fragen:

1. Gibt es (Form-)Vorschriften für Mahnungen? Reichen auch Emails (Rechnungen werden ja auch so verschickt)?
2. Gibt es Regelungen, wie hoch die Mahngebühren sein dürfen?
3. Wie kann man die Mahngebühren "eintreiben"?
4. Kann für die Mahnungen, mit der die Zahlung der ersten Mahngebühr angemahnt wird, irgendwann wieder eine Mahngebühr erhoben werden?

Vielen Dank

Re: säumige Beitragszahler
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.07.2014

Formvorschriften für Mahnungen gibt es nicht. Es genügt die Wiedervorlage der Rechnung. Es muss auch nur einmal gemahnt werden, nicht etwa dreimal.
Die Mahngebühren dürfen nicht höher sein als die wirklich angefallenen Kosten. Dazu gehören aber auch Verwaltungskosten, nicht nur Porto usf. Das gilt auch für wiedeholte Mahnungen und das Eintreiben der Mahngebühr.
Wie der Beitrag selbst sind Mahngebühren mit den üblichen Mitteln eintreibbar. Also im einfachsten Fall ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Meine Empfehlung: Die Mahnkosten als Vereinsstrafe in die Satzung aufnehmen. Dann entfällt der Nachweis der Mahnkosten und die Höhe ist nicht mehr strittig.