Vereinsmitglieder als Mitarbeiter-Stimmberechtigung
von: jolle23 ()
Datum: 06.06.2014
Einen schönen Guten Tag,
während unserer letzten MV kamen Fragen bezüglich der Stimmberechtigung einzelner Mitglieder auf, die in einem Angestelltenverhältnis bei unseren Träger (Kinder-und Jugendhilfe)stehen. Wir sind 10 Mitglieder, 4 davon sind Mitarbeiter (incl. der GF). Da also der Verein als Arbeitgeber fungiert, ist uns die Grenze nicht so klar, wann die Mitarbeiter z.B. kein Stimmmrecht haben oder haben sollten, um nicht in ihrem eigenen Interesse zu entscheiden? Auch ist für die GF unklar inwieweit sie den Vorstand entlasten kann, da sie ja als Vertreterin dessen Aufgaben übernommen etc.
In der Satzung ist so speziell nichts geregelt, da ist bis dato nur von Anwesenden/ Mitgliedern die Rede.
Für die evt Aufnahme in den Par.Wohlf.verband soll die Satzung jedoch auch dahingehend geändert werden.
Wie müssen wir uns nun verhalten?
mit sonnigen Grüßen aus Berlin