Re: Änderung des Zahlungsverfahrens bei Beiträgen
von: kizushi ()
Datum: 28.04.2014
Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Ich denke, der Vereinsausschluss wäre, auch wenn
> die Satzung das hergibt, unzulässig, weil er in
> diesem Fall "grob unbillig" ist.
> Auch eine Geldstrafe müsste aber in der Satzung
> verankert sein. Ansonsten dürfen nur tatsächlich
> angefallene Mahnkosten berechnet werden.
Möglich wäre es doch auch, das "positiver" zu formulieren?!?
Dass z.B. der Jahresbeitrag 120 Euro beträgt, dieser bei Teilnahme am kostensparenden Lastschriftverfahren nur 110 Euro beträgt.
Also keine "Strafe" sondern ein 'Rabatt'.