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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ersatz-Kassenprüfer
von: Dittmar Wöhlert ()
Datum: 20.03.2014

Hallo ins Forum,

wir sind ein Verband (Baden-Württemberg und Teile von Rheinland-Pfalz) und haben zu den Kassenprüfern folgende Regelung in der Satzung:

"Die Prüfung des Jahresabschlusses wird jährlich von 2 Kassenprüfern durchgeführt.
Sie werden von der MV auf 4 Jahre gewählt und dürfen nicht dem Vorstand angehören.
Die Kassenprüfer haben über ihre Feststellungen jährlich zu berichten und
zwar in den Verbandsnachrichten oder auf der MV."

Nun ist es so, dass die Kassenprüfer bei der Mitgliederversammlung BEIDE verhindert sind. Hierzu folgende Fragen:

1.) Reicht es aus, wenn der Bericht an der Mitgliederversammlung schriftlich (Kopien) verteilt wird?
2.) Falls nein, kann irgendjemand ausgesucht werden, der den Bericht vorliest?
3.) Ist es möglich, einen Ersatz-Kassenprüfer zu wählen, auch wenn die Satzung dies explizit nicht vorgibt? Seine Aufgabe wäre, "Backup" zu sein, um bei Bedarf als Kassenprüfer einspringen zu können.

Re: Ersatz-Kassenprüfer
von: ugoetze ()
Datum: 23.03.2014

Es reicht aus, wenn der Bericht verlesen wird.
Es können Eratz-Kassenprüfer gewählt werden.