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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Urheberrecht
von: Salentin ()
Datum: 20.03.2014

Guten Morgen,

wir haben im Verein ein engagiertes Mitglied beauftragt Fotos von Aktivitäten (Veranstaltungen) Fotos zu machen. Diese Fotos macht er mit seiner eigenen Aussrüstung. Wenn es um die Presseveröffentlichung (Tageszeitung) geht, besteht er darauf dass als Bildunterschrift sein Name steht, was die Redaktion der Zeitung jedoch nicht macht. Sie schreibt lediglich den Namen des Vereins als Bildunterschrift. Das Mitglied hält jetzt weitere Fotos zurück und besteht darauf, dass sein Name als Bildunterschrift kommt. Bei wem liegt das Recht? Gehören die Bilder durch die Beauftragung beim Verein oder bei ihm als "Hersteller"?

Vielen Dank
Uli

Re: Urheberrecht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.03.2014

Das Urheberrecht liegt immer beim Urheber. Übertragen werden können nur Nutzungsrechte. Bei dieser Rechteübertragung müsste dann eine Vereinbarung darüber getroffen werden, wie der Urhebernachweis aussieht. Ist dazu nichts vereinbart, hat der Fotograf im Zweifel recht.