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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsrecht gemeinnütziger Verein
von: Kaldi ()
Datum: 11.01.2014

Hallo,
unser Vorstand hat es leider versäumt eine JV einzuberufen.Diese hätte aber einberufen werden müssen weil die Wahl des Vorstandes auf 3 Jahre laut Satzung begrenzt ist.Diese 3 Jahre sind aber nun überschritten.
Wie ist hier die weitere Vorgehensweise bzw. welche Probleme könnten sich daraus ergeben?

Vielen Dank

Re: Vereinsrecht gemeinnütziger Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.01.2014

Was sagt die Satzung zum Ende der Amtszeit: Endet sich zwingend mit Ablauf der Amtsperiode oder bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt?
So oder so muss umgehend eine MV einberufen werden, auf der die Vorstandswahl stattfindet. Akute Folgen gibt es zunächst keine.