Vereinsrecht gemeinnütziger Verein
von: Kaldi ()
Datum: 11.01.2014
Hallo,
unser Vorstand hat es leider versäumt eine JV einzuberufen.Diese hätte aber einberufen werden müssen weil die Wahl des Vorstandes auf 3 Jahre laut Satzung begrenzt ist.Diese 3 Jahre sind aber nun überschritten.
Wie ist hier die weitere Vorgehensweise bzw. welche Probleme könnten sich daraus ergeben?
Vielen Dank