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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zuwendung / Coronatest
von: Nadja ()
Datum: 26.01.2022

Folgender Fall: ein gemeinnütziger Verein (Kitaträger) möchte Coronatests erwerben und an Eltern weitergeben. Die Tests wären ja dann eine Zuwendung, was nach der Satzung verboten wäre. Gibt es aber in Pandemie- Zeiten eine Ausnahme? Ein dringend erforderlicher Coronatest ist ja kein "Geschenk", sondern dazu da, das Pandemiegeschehen zu unterbinden. Oder gibt es eventuell die Möglichkeit, das auszuhebeln, indem beispielsweise ein Obolus bezahlt wird?
Merci!

Re: Zuwendung / Coronatest
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2022

Ich sehe da auch kein Problem. Zum einen dienen die Test dem Infektionschutz der Kinder, also den mittelbar den Satzungszwecken, zum anderen hat die Finanzverwaltung hier ohnehin Billigkeitsregelungen vorgesehen. Da Tests für die Kinder selbst in jedem Fall satzungsbezogene Ausgaben wären, würde ich hier einfach keinen Unterschied bei der Verwendung machen.