Re: Zuwendung / Coronatest
von: pfeffer ()
Datum: 27.01.2022
Ich sehe da auch kein Problem. Zum einen dienen die Test dem Infektionschutz der Kinder, also den mittelbar den Satzungszwecken, zum anderen hat die Finanzverwaltung hier ohnehin Billigkeitsregelungen vorgesehen. Da Tests für die Kinder selbst in jedem Fall satzungsbezogene Ausgaben wären, würde ich hier einfach keinen Unterschied bei der Verwendung machen.