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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wirksamkeit der Ankündigung des Rücktritts
von: MuehlbauerAl ()
Datum: 18.07.2013

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

kurzfristig wurde satzungsgemäß zu einer Mitgliederversammlung eingeladen. In dieser Einladung wird als Thema genannt, dass ein Vorstandsmitglied zurücktreten will und darüber gesprochen werden soll. Nun waren Mitglieder davon sehr überrascht. Als Erklärung hat das Vorstandsmitglied an alle Mitglieder eine Mail geschrieben mit diesem Wortlaut bezug nehmend auf die geplante Mitgliederversammlung:

"Lieber Verein, mit dieser Mail kündige ich meinen sofortigen Rücktritt als Vorstandsmitglied an. ..."

Fraglich ist nun:
- Kann man seinen Rücktritt ankündigen?
- Kann man seinen sofortigen Rücktritt ankündigen?
- Ist mit dieser Formulierung der Rücktritt wirksam erklärt?
- Was ist, wenn man seinen Rücktritt ankündigt, ihn dann aber nicht erklärt?
- Ist für ihre Wirksamkeit die Annahme einer Rücktrittserklärung notwendig?

Herzlichen Dank für eine Einschätzung!
Alex Mühlbauer



Edited 1 time(s). Last edit at 18.07.2013 by MuehlbauerAl.

Re: Wirksamkeit der Ankündigung des Rücktritts
von: Hardy ()
Datum: 18.07.2013

Ist m.M.n. wirksam, unabhängig ob das per Mail oder andersweitig kommuniziert wurde. Das braucht nicht in der MV erst geäußert werden. Lies dazu mal beim Sauter, 19. Auflage ab Rn 272.
Allerdings sind Schadenersatzforderungen des Vereins möglich, falls der Rücktritt zur Unzeit erfolgte.