Mildtätigkeit
von: Viola ()
Datum: 19.06.2013
Hallo,
wir sind gerade dabei einen gemeinnützigen und mildtätigen Verein zu gründen, der unter anderem den Zweck hat Menschen, die durch verschiedene Schicksalsschläge nicht in der Lage sind ihre Lebensziele zu erreichen, zu unterstützen. Hierzu habe ich 2 Fragen:
a) Darf ein Mitglied von einem mildtätigen Verein z.B. im Rahmen des Studiums finanziell unterstützt werden oder dürfen nur Nicht-Mitglieder mildtätig unterstützt werden?
b) Wenn es möglich ist, dass auch Vereinsmitglieder unterstützt werden können, wie kann ein Passus in der Satzung formuliert werden, damit Mitglieder mildtätig unterstützt werden können? Oder braucht es das nicht?
Vielen Dank schonmal für die Antwort!