Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Darf Jugend auch wählen?
von: Mynona ()
Datum: 09.06.2013

Hallo,
da ich in unserer Vereinssatzung und auch im Web nichts bezgl. des Wahlalters gefunden habe wollte ich nachfragen, ob es eine allgemeine Regelung für das Wahlalter in e.V. gibt.
Dürfen hier auch die unter 18-Jährigen wählen oder ist das sogar verboten?
Und wie ist das dann bei der Wahl des Jugendleiters? Darf dieser auch von der Jugend gewählt werden, da dieser sich ja direkt um die Jugend kümmert oder kann der Jugendleiter nur von den "Älteren" gewählt werden?
Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe.

Re: Darf Jugend auch wählen?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.06.2013

Wenn die Satzung dazu nichts sagt, sind alle Mitglieder wahlberechtigt (d.h. sie haben bei allen Beschlüssen Stimmrecht).
Das Stimmrecht der nicht Geschäftsfähigen (Kinder unter 7) wird immer von den gesetzlichen Vertretern (Eltern) ausgeübt.
Bei beschränkt Geschäftsfähigen (7 bis 17 Jahre) müssen die gesetzlichen Vertreter der Stimmabgabe (= Willenserklärung) zustimmen, damit sie wirksam wird. Das kann vorher oder nachher geschehen. Die Eltern können auch für den beschränkt Geschäftsfähigen abstimmen.