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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ist das rechtens?
von: Tammie ()
Datum: 05.06.2013

Hallo miteinander,

ich bin vor ca. 3 Jahren aus einem Verein ausgetreten; allerdings kann ich das nicht mehr nachweisen.
Der Verein ist sehr klein.
Nun will der Verein nachträglich einen Mitgliedsbeitrag für dieses Jahr haben; heute kam die *Mahnung*.
Nicht nur an mich, sondern auch an eine Freundin, die ebenfalls vor Jahren ausgetreten ist.
Die letzten beiden Jahre kam keine Forderung.
Wir dachten, wir sind ordnungsgemäß ausgetreten.

Meine Frage: Wie lange muss ich die *Kündigung der Mitgliedschaft* aufbewahren?
und:
Muss ich nun den Mitgliedsbeitrag zahlen?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus...
Kirsten

Re: Ist das rechtens?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.06.2013

Das Nachweisproblem ist natürlich schwierig. Es kann aber auch eine Zeugenaussage genügen. Dass der Verein über Jahre keinen Beitrag eingefordert hat, spricht sicher zu Ihren Gunsten.
Die Beiträge unterliegen übrigens der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren. Es wäre also zu prüfen, ob nicht wenigstens für das erste Jahr nach Austritt die Forderung schon verjährt ist. Gerechnet wird vom Jahresende an, zu dem die Beitragsforderung entstand.